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Juristenprüfung-Foto: 413×626 px

Anforderung für das Juristenprüfung-Foto: 413×626 px (35×53 mm), Dateigröße 40–100 KB. Größe, Kopfanteil und Dateigröße werden lokal geprüft — das Foto wird nie hochgeladen.

Pixelgröße
413 × 626
Druckgröße
35×53 mm
Hintergrundfarbe
Weiß / Blau
Kopfbildanteil
62–72%
Dateigröße
40–100 KB

Zum Juristenprüfung-Foto

Die Bekanntmachung des Justizministeriums nennt 413×626, 40–100KB, jpg, Hintergrund rot/blau/weiß zulässig; beide Schultern, Ohren und Augenbrauen sichtbar, Kopf etwa 2/3 der Fläche.

Fotovorgaben

Ohren und Augenbrauen sichtbar; keine farbigen Kontaktlinsen, dicken Fassungen oder Hüte; Haare nicht über Stirn und Ohren

Übliche Prüfpraxis — maßgeblich sind die aktuellen offiziellen Vorgaben

Häufige Fragen

Warum wird mein Juristenprüfung-Foto immer wieder abgelehnt?
Meist eines von drei Dingen: falsche Pixelgröße, eine Dateigröße außerhalb des Bereichs oder ein zu kleiner Kopf im Bild. Vor dem Absenden messen spart eine Ablehnung.
Kann ich es selbst fotografieren?
Ja. Frontal, gleichmäßiges Licht, einfarbiger Hintergrund, Schultern im Bild, etwas Luft über dem Kopf. Die rückwärtige Kamera ist schärfer.
Wird es unscharf, wenn ich auf das Limit komprimiere?
Etwas Detail geht verloren, bei Passbildgröße bleibt die Qualität aber prüfungstauglich. Das Werkzeug startet hoch und nimmt den ersten Wert im erlaubten Bereich.
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