Juristenprüfung-Foto: 413×626 px
Anforderung für das Juristenprüfung-Foto: 413×626 px (35×53 mm), Dateigröße 40–100 KB. Größe, Kopfanteil und Dateigröße werden lokal geprüft — das Foto wird nie hochgeladen.
- Pixelgröße
- 413 × 626
- Druckgröße
- 35×53 mm
- Hintergrundfarbe
- Weiß / Blau
- Kopfbildanteil
- 62–72%
- Dateigröße
- 40–100 KB
Zum Juristenprüfung-Foto
Die Bekanntmachung des Justizministeriums nennt 413×626, 40–100KB, jpg, Hintergrund rot/blau/weiß zulässig; beide Schultern, Ohren und Augenbrauen sichtbar, Kopf etwa 2/3 der Fläche.
Fotovorgaben
Ohren und Augenbrauen sichtbar; keine farbigen Kontaktlinsen, dicken Fassungen oder Hüte; Haare nicht über Stirn und Ohren
Übliche Prüfpraxis — maßgeblich sind die aktuellen offiziellen Vorgaben
Häufige Fragen
- Warum wird mein Juristenprüfung-Foto immer wieder abgelehnt?
- Meist eines von drei Dingen: falsche Pixelgröße, eine Dateigröße außerhalb des Bereichs oder ein zu kleiner Kopf im Bild. Vor dem Absenden messen spart eine Ablehnung.
- Kann ich es selbst fotografieren?
- Ja. Frontal, gleichmäßiges Licht, einfarbiger Hintergrund, Schultern im Bild, etwas Luft über dem Kopf. Die rückwärtige Kamera ist schärfer.
- Wird es unscharf, wenn ich auf das Limit komprimiere?
- Etwas Detail geht verloren, bei Passbildgröße bleibt die Qualität aber prüfungstauglich. Das Werkzeug startet hoch und nimmt den ersten Wert im erlaubten Bereich.